Gewinnfreibetrag 2022 | Broker- und Fondsempfehlung

Gewinnfreibetrag für Selbstständige 2021 nutzen. Unabhängige Analyse der Investmentsfonds und Bankempfehlung
Mit dem Gewinnfreibetrag für Selbstständige können Steuern gespart und Erträge erwirtschaftet werden.

Als Selbstständige können wir mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gem. §10 iVm. §14 (7) Z.4 EStG hohe Steuerbeträge sparen. Hierbei sollte man sehr darauf achten, bei welchem Broker man investiert und welche begünstigten Wertpapiere man auswählt. Ich möchte dich dabei unterstützen.

Haftungsausschluss

Ich bin als Investment-Coach auf Honorarbasis tätig und kein Steuerberater und auch kein Vermögensberater (mehr). Ich recherchiere diese Inhalte nach bestem Gewissen und übernehme keine Haftung in irgendeiner Form. Es ist meist sinnvoll, den Steuerberater zu kontaktieren.

Was ist der Gewinnfreibetrag gemäß §10 EStG?

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können einen Gewinnfreibetrag gem. §10 EStG geltend machen. Das sind Selbstständige, Land- und ForstwirtInnen (ohne Pauschalierung) und Personen mit einem Gewerbebetrieb.

Dabei gibt es den Grundfreibetrag von 15% des Gewinnes bis zu einem Gewinn von 30.000€. Dieser wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Bei 30.000€ sind das 4.500€, für die man – ohne noch etwas zu machen – keine Einkommenssteuer bezahlen braucht.

Darüber hinaus gibt es einen prozentuell gestaffelten, investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Bis zu einem Gewinn von 175.000€ beträgt der Gewinnfreibetrag 13%, darüber hinaus für nächsten 175.000€ beträgt er 7% und für weitere 230.000 € sind es 4,5%.

Um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nutzen, muss man im gleichen Jahr begünstigtes Anlagevermögen oder begünstigte Wertpapiere anschaffen.

Wenn man begünstigtes Anlagevermögen anschafft, hat man einen doppelten Steuerspareffekt. Einerseits braucht man für bis zu 13% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten keine Einkommenssteuer bezahlen und andererseits darf man dieses Anlagevermögen in den Folgejahren ganz normal entsprechend der Nutzungsdauer abschreiben. Die Nutzungsdauer muss mindestens 4 Jahre betragen.

Wie hoch ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag eigentlich?

Wie oben ausgeführt, wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag erst ab einem Gewinn von über 30.000€ relevant. Darunter werden 15% des Gewinns ohnehin automatisch als Grundfreibetrag vom Gewinn abgezogen. Um etwas besser abschätzen zu können, in welcher Dimension der Gewinnfreibetrag bei dir liegt, hab ich nachfolgende Tabelle erstellt:

Tabelle zur Abschätzung der Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags 2022. (Eigene Berechnung)

Diese Tabelle ist natürlich nicht abschließend. Aus Interesse hab ich Mal bei Statistik Austria nachgesehen, welche Durchschnittseinkommen die Selbstständigen hatten. Im Durchschnitt lag das Einkommen aus selbstständiger Arbeit im Jahr 2017 (neuere Daten sind bei Statistik Austria nicht verfügbar) bei knapp 52.000€. Damit wären wir bei einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von 2.860€.

Ich denke aber, dass dieser Durchschnitt durch ein paar Berufsgruppen sehr nach oben gezogen wird. Die höchsten Einkommen haben folgende Berufsgruppen: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Allgemeinmediziner, Zahnärzte und Fachärzte. Angehörige dieser Gruppen liegen in der unteren Hälfte der Tabelle und haben häufig auch darüber hinausgehende Einkünfte.

Statistik Austria: Selbstständig Erwerbstätige mit schwerpunktmäßigen Jahreseinkünften (vor Steuern) aus selbstständiger Arbeit
Statistik Austria: Selbstständig Erwerbstätige mit schwerpunktmäßigen Jahreseinkünften (vor Steuern) aus selbstständiger Arbeit

Begünstigte Wertpapiere gem. §10 iVm §124b Z. 252 EStG

Wer nicht oder nicht genug in begünstigtes Anlagevermögen investiert, der kann auch in begünstigte Wertpapiere investieren. Seit 2017 kommen hierfür alle Wertpapiere in Betracht, die gem. §14 (7) Z.4 auch für die Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen.

Verweis auf den §14 (7) Z.4 EStG in der Einkommenssteuerrichtlinie.
Randziffer 3828a Einkommenssteuerrichtlinie 2000

Persönliche Anmerkung: Für einen Nicht-Juristen ist es sehr mühsam, die entsprechenden Verweise im EStG zu finden. Denn in der aktuellen Fassung steht beim §10 EStG kein Verweis, dass §14 (7) Z. 4 Wertpapiere zulässig sind. Offensichtlich wurde mit dem §124b der alte Stand vor 01.07.2014 wieder hergestellt. Noch blöder kann man das aus meiner Sicht nicht regeln. Bürgerfreundliche Gesetzgebung sieht anders aus. Aktueller Stand | Alter Stand

Damit die steuerlichen Begünstigungen gelten, muss das Wertpapier mindestens 4 Jahre dem Anlagevermögen gewidmet werden. Veräußert man es vorzeitig, so kommt es zu einer Nachversteuerung.

Für die begünstigten Wertpapiere muss so wie auch für das Anlagevermögen ein eigenes Verzeichnis geführt werden. Das Verzeichnis für die Wertpapiere ist lt. WKO auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen. Alleine durch diese Aufnahme in ein Verzeichnis, sind die Wertpapiere dem betrieblichen Anlagevermögen gewidmet.

Wo findet man begünstigte Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag gem. §10 bzw. §14 (7) 4 EStG?

Wie schon angesprochen, ist das nur relevant, wenn man ein (voraussichtliches) jährliches Einkommen von über 30.000€ hat und keine Möglichkeiten für ein begünstigtes Anlagevermögen hat.

Um diese §14 Wertpapiere für Pensionsrückstellungen usw. zu finden, gibt es verschiedene Quellen. Ich lese zum Beispiel sehr gerne das Magazin Gewinn und hier werden jährlich Tipps dazu gegeben. In der November-Ausgabe 2021 wurde unter dem Titel „Die besten Wertpapiere zum Steuersparen“ eine Tabelle von verschiedenen begünstigten Wertpapieren abgedruckt.

Auf fondsprofessionell.at gibt es eine Suchmaske, bei der man auswählen kann, dass nur Abfertigungsfonds angezeigt werden. Wenn man sonst nichts eingibt, und auf „Suchen“ klickt, bekommt man alle Fonds, die als Gewinnfreibetrags-Investment zulässig sind.

Suche nach begünstigten Wertpapieren gem. §10 EStG auf fondsprofessionell.at
Suchmaske von fondsprofessionell.at. Einfach auf „Abfertigungsfonds“ klicken und die Suche starten. (13.11.2021)

Wenn man diese Abfrage startet, dann werden aktuell (am 27.12.2022) 215 Fonds vorgeschlagen.

Gewinnfreibetrags-Fonds der österreichischen Banken

Grundsätzlich hat jede Bank eigene oder nahestehende Fonds, die für diese Zwecke angeboten werden. Beispielsweise findest du nachfolgend ein paar ausgewählte „Produkte“:

Du siehst, es werden sehr viele Fonds angeboten. Die große Frage ist allerdings, welchen Fonds soll man wählen. Hier hilft weder die Liste in einem Magazin, noch ein Gespräch mit einem Berater-Verkäufer der für deine Hausbank arbeitet. Die sind nicht unabhängig und somit meist nicht ganz objektiv.

Welche Arten von Gewinnfreibetrags-Fonds gibt es?

Das Magazin „Gewinn“ unterscheidet zwischen folgenden fünf Arten von Fonds gem. §10 EStG:

  1. Geldmarktfonds
  2. Gemischte Anleihenfonds
  3. Mischfonds (konservativ, überwiegend Anleihen)
  4. Mischfonds (höherer bzw. flexibler Anleihenanteil)
  5. Offene Immobilienfonds (reale Immobilien)

Diese Reihung – abgesehen von den offenen Immobilienfonds – den Risiko-/Renditeerwartungen der Fonds.

Geldmarktfonds haben fast kein Risiko, da das Geld im Fonds maximal ein Jahr veranlagt wird. Dafür ist der Ertrag sehr nahe bei den Sparbuchzinsen.

Gemischte Anleihenfonds gibt es auch „rein“. Dabei gibt es Fonds, die nur Staatsanleihen, nur kurzlaufende Anleihen oder nur Anleihen aus dem Euroraum haben. Höchste Sicherheit bieten Staatsanleihen aus dem Euroraum mit hoher Bonität. Alleine hier könnte man schon eine Weile über die Unterschiede schreiben. Falls du Anleihen nicht kennst kann ich dir meinen Blogartikel zu Staatsanleihen und den zu Unternehmensanleihen nahelegen. Das Ergebnis war, dass sich Anleihen nicht für ein langfristiges Investment eignen. Aber wie ist das mit einem Investmenthorizont von ca. 4 Jahren zur Nutzung des Gewinnfreibetrags?

Mischfonds sind umso riskanter und auch renditestärker, je höher der Aktienteil – und damit je niedriger der Anleihenanteil – ist. Eine umfassende Mischfonds-Analyse findest du in diesem Blogartikel: Mischfonds in Österreich | Ein sinnvolles und gutes Investment? Zusammenfassend habe ich für allgemeine Investitionszwecke festgestellt, dass Mischfonds keine gute Wahl für ein langfristiges Investment sind. Die meist hohen Gebühren und der Anleihenanteil sind langfristig renditeschädlich. Aber gilt das auch für die Nutzung des Gewinnfreibetrags?

Offene Immobilienfonds werden dann auch noch angeboten. Hier wird das Fondsvermögen direkt in Immobilien investiert. Wie gut diese sind, ist auch schwer zu sagen. Aus meiner Sicht sind sie jedenfalls besser als geschlossene Immobilienfonds. Generell bin ich der Ansicht, dass man von allen „geschlossenen“ Finanzprodukten die Finger lassen sollte.

Bevor man also einen Fonds auswählen kann, sollte man sich im klaren darüber sein, in welche Art des Fonds man investieren möchte. Das ist aus meiner Sicht die schwierigste Frage. Aber weiter unten findest du eine Empfehlung von mir.

Bei welcher Bank bzw. bei welchem Broker sollte man §10-Gewinnfreibetrags-Investitionen tätigen?

Grundsätzlich ist es so, dass die großen Banken entweder ihre eigenen Fonds oder Fonds von ausgewählten Partner-Kapitalanlagegesellschaften vertreiben. Ich bin ja ein Oberösterreicher und habe derzeit noch ein Konto bei der örtlichen Raika. Es ist für mich ein weiteres Geschäftskonto, dass ich derzeit noch brauche. Wenn ich also Fonds gem. §10 EStG erwerben wollte, dann könnte ich bei der Raika ein Wertpapierdepot einrichten (das hatte ich schon Mal – siehe hierzu den Blogartikel) und einen passenden Kepler Fonds kaufen. Die Kepler Fonds KAG gehört nämlich zum Raiffeisen OÖ-Konzern.

Das Problem mit den klassischen Wertpapierdepots sind einerseits die Gebühren und andererseits die Fondsauswahl.

Bei den Gebühren sind die wesentlichsten Komponenten die jährliche Depotgebühr und die Transaktionskosten bzw. Ausgabeaufschläge. Die Depotgebühr dürfte ca. 0,3% pro Jahr des Kurswertes betragen und der Ausgabeaufschlag (= Vertriebsprovision) kann bis zu 5% bei der Anschaffung (einmalig) ausmachen. Letzteres ist meist auch verhandelbar.

Die Fondsauswahl der klassischen Banken ist auch auf die eigenen „Produkte“ beschränkt. Den klassische Investmentfonds werden im Gegensatz zu ETFs nicht an der Börse gehandelt. Vielmehr werden sie direkt von der Kapitalanlagegesellschaft besorgt. Da ich sehr gerne aus einem möglichst breiten Spektrum auswählen möchte, kommt für mich ein Depot bei einer „klassischen“ Bank nicht infrage.

Sind Online-Broker die bessere Wahl?

In meinem Blogbeitrag Wo sollen Selbstständige in Österreich ihr Geschäftskonto eröffnen? habe ich ausgeführt, wo es die besten Geschäftskonten in Verbindung mit einem Wertpapierdepot gibt.

Hier sind im Wesentlichen die DADAT und die Hellobank (mittlerweile von der Easybank übernommen) übrig geblieben. DADAT erlaubt allerdings keine Geschäftskonten und somit war die ideale Wahl die Hellobank. Beide Depots sind in Österreich steuereinfach.

Nichtsdestotrotz könnte man bei der DADAT ein Depot (sozusagen stand-alone) eröffnen und hier jene Fonds kaufen, die es eben bei der DADAT gibt. Und natürlich gibt es hier auch Gebühren. Der Kauf eines Fonds kostet dort, 1,95€ + Ausgabeaufschlag (AGA). Auf „bonifizierte“ Fonds erhält man aber einen Rabatt auf den AGA zwischen 60% und 80%. Für diese Fonds muss man keine Depotgebühr bezahlen, allerdings kostet das Verrechnungskonto (das man zum Depot braucht) 2,53€ pro Quartal.

Die DADAT-Konditionen sind (deutlich) besser als bei den meisten klassischen Banken. Aber die Auswahl ist auch hier etwas eingeschränkt.

Der nächste steuereinfache Broker – der bei meinem oben angeführten Vergleich gewonnen hat – ist die Easybank (ehemals Hellobank). Die Konditionen bei der Easybank sind ähnlich. Allerdings ist die Fondsauswahl hier deutlich breiter als bei den anderen Anbietern und es gibt Rabatte auf den AGA zwischen 50% und 80%. Die Depotgebühr entfällt auch hier für Investmentfonds. Hintergrund ist nach meiner Einschätzung, dass die Broker jährlich Kick-Back-Provisionen aus den laufenden Gebühren der Fonds erhalten. Das bekommt man als AnlegerIn gar nicht mit. Das ist halt einfach so. Das Verrechnungskonto kostet 4,50€ pro Quartal.

Da man bei beiden keine Depotgebühren und nur moderate Gebühren auf das Verrechnungskonto bezahlt, sind diese Online-Broker aus meiner Sicht deutlich besser als ein Depot bei den klassischen Banken. Zudem werden die Fonds ohne großes Verhandeln automatisch ordentlich rabattiert.

Ist ein Flatex-Depot in Österreich für den Gewinnfreibetrag auch eine Option?

Flatex ist ein deutscher Online-Broker mit Niederlassung in Österreich. Dieser Broker ist so wie die Hellobank und auch die DADAT steuereinfach. Wir müssen uns also nicht um die Abführung der KESt kümmern. Das ist aus meiner Sicht extrem wichtig.

Flatex ist der beste Online-Broker in Österreich für ETFs. Nicht nur weil er in Österreich steuereinfach ist, sondern auch, weil es keine Depotgebühren* gibt und weil es eine riesige Auswahl an (günstigen) ETF-Sparplänen gibt.

Ein flatex-Depot können nur natürliche Personen eröffnen. Die Fonds werden mit der KESt automatisch besteuert. Aus meiner Sicht sind alle Voraussetzungen erfüllt, dass man hier die Wertpapiere gem. §10 EStG für mindestens 4 Jahre parkt. Ich vertrete diese Meinung, den ich habe schon bei selbstständigen Klienten gesehen, dass die §10-Positionen einfach im privaten Wertpapierdepot liegen. Zustimmende Aussagen habe ich auch in Geizhals-Foren und auch in einem Kommentar bei broker-test.at gelesen. Zur Sicherheit habe ich auch noch eine Steuerberaterin gefragt, die mir das auch bestätigt hat.

Wie oben angeführt ist es halt notwendig, diese in einem eigenen Verzeichnis zu führen. Das ist bei Flatex keine große Herausforderung, da man mehrere (Sub-) Depots anlegen kann. Bitte sprich aber zur Sicherheit vor der Anschaffung kurz mit deinem Steuerberater.

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Flatex ist nicht nur für ETF-Sparpläne der beste Online-Broker. Auch für Gewinnfreibetrags-Investitionen.

Jedenfalls gibt es von flatex keine eigenen §14-Fonds und auch keine verpartnerten Kapitalanlagegesellschaften. Aber man kann über private Handelsplätze einige der begünstigten Wertpapiere erwerben. Hier entfällt in der Regel der Ausgabeaufschlag. Depotgebühren gibt es bei flatex ohnehin nicht und auch keine Gebühren für die Verrechnungskonten. Natürlich ist die Anschaffung auch nicht kostenlos. Bei den meisten Fonds – die ich gefunden habe – betragen die Transaktionskosten zwischen 0,1% und 0,4% bei einem Transaktionsvolumen von 10.000€.

* exkl. Verwahrgebühr für Xetra-Gold, ADR´s, GDR´s

Abschätzung Kostenvorteil flatex vs. konventionelle Bank

Wenn wir also bei flatex ein 10.000€-Gewinnfreibetrags-Investment tätigen, dann ersparen wir uns im Vergleich zur konventionellen Bank Ausgabeaufschläge über 350€ und Depotgebühren von ca. 120€ in 4 Jahren. Somit beträgt die Ersparnis fast 500€.

Bei einem Einkommen von über 31.000€ beträgt der Grenzsteuersatz der Einkommenssteuer 42%. Fünf Prozentpunkte davon bzw. 1/8 sind durch die hohen Gebühren gleich einmal verloren.

Hier habe ich aber nur den Kostenaspekt angesprochen. Der Renditeaspekt ist wahrscheinlich noch viel höher. Den meist sind die Fonds der Hausbank nicht gerade im vorderen Bereich hinsichtlich Performance. Sofern es um Performance geht.

Auf flatex steht einfach ein breiteres, unabhängigeres Spektrum aus dem Investitionsuniversum zur Verfügung. Und noch besser ist, dass wir hier im „Hauptdepot“ mit ETF-Investments vernünftig fürs hohe Alter vorsorgen können.

Die Schritte zum erfolgreichen §10 EStG-Investment

  1. Hochrechnung Jahresgewinn (in Abstimmung mit Steuerberater = StB)
  2. Berechnung investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (Rechner)
  3. Überlegung ob noch begünstigtes Anlagevermögen angeschafft werden kann
  4. Festlegung des Betrags, der in begünstigte Wertpapiere investiert werden soll (mit StB)
  5. Eröffnung flatex-Depot (wenn noch nicht vorhanden)
  6. Einrichtung Sub-Depot bei flatex für §10 Investitionen
  7. Auswahl der §10-Fonds zB. durch Recherche auf fondsprofessionell.at oder zB. im Magazin „Gewinn
  8. Kauf der Fondsanteile auf Flatex

Meine Empfehlung

Bei den ersten vier Schritten kann ich dich nicht wirklich unterstützen. Das musst du alleine bzw. in Abstimmung mit dem Steuerberater machen.

Jedoch kann ich dir anbieten, dich bei den Schritten 5-8 zu helfen. Wenn du dich entscheidest, den vernünftigsten und fairsten Weg für deine §10-Investitionen zu beschreiten, dann kann ich dir mit einem sehr umfangreichen Paket unter die Arme greifen.

In diesem Paket zeige ich dir in verschiedenen kurzen Videos, wie du den flatex-Depot richtig einrichten kannst, wie man ein Sub-Depot anlegt und wie man einen Fonds auf flatex erwirbt. Außerdem stelle ich dir konkrete Fondsempfehlungen zur Verfügung. Damit sollte die operative Umsetzung der Gewinnfreibetragsinvestition in weniger als einer Stunde gelingen.

Meine Fondsempfehlungen basieren auf einer sehr umfangreichen, selbst durchgeführten Analyse des gesamten Spektrums an möglichen, begünstigten Wertpapieren. Das sind über 200 verschiedene Fonds.

Wenn du schon ein flatex-Depot hast, dann wähle bitte das linke Paket. Wenn nicht, kannst du gerne das rechte Paket MIT Depoteröffnung wählen.

Zusammenfassung

Wie du gesehen hast, ist es bei einem höheren Gewinn von großem Vorteil, wenn du das Investment gemäß §10 EStG machst. Mit meinen Anleitungen ist dieser Weg sehr einfach umzusetzen.

Falls du vorab Fragen hast, kannst du mich natürlich jederzeit kontaktieren.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße,

Johann

Video zum Blogbeitrag

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Gewinnfreibetrag 2022 nach §10 EStG | Steuertipp für Selbstständige, Ärzte, Rechtsanwälte usw.

Quellen

https://www.wko.at/service/steuern/der-gewinnfreibetrag.html

Einkommenssteuerrichtlinie

Kostenloses ETF-Startpaket bis 31.08.2023 - Einfach selbst mit der Geldanlage starten - Alle Anleitungen und Tipps
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4 Gedanken zu “Gewinnfreibetrag 2022 | Broker- und Fondsempfehlung”